Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des IBZ Ing.Büro für lufttechnische Anlagen und Systeme [ kurz: IBZ ] für die Durchführung von Seminaren, Schulungen und Trainings-
einheiten.
§ 1 Gegenstand und Umfang des Auftrags
1. Gegenstand und Umfang des Auftrags ist die vereinbarte Schulung, nicht der Erfolg.
2. Der Auftrag wird nach Grundsätzen berufsüblicher Sorgfalt ausgeführt.
§ 2 Angebot / Anmeldung / Vertragsabschluss
1. Die Anmeldung erfolgt schriftlich (Brief, Telefax oder E-Mail).
2. Die Anmeldung muss zur Wirksamkeit der Vereinbarung über die Schulung des IBZ
schriftlich bestätigt werden.
3. Der Vertragsabschluss über ein Seminar kommt durch schriftliche Annahme des
Angebots und durchAuftragsbestätigung durch den Leistungsgeber zustande.
§ 3 Stornierungen und Absagen
1. Bei Stornierungen bzw. Absagen durch den Auftraggeber weniger als 14 Tage vor
Trainingsbeginn berechnen wir die volle Schulungsgebühr.
2. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.
3. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
§ 4 Schulungsgebühren
1. Die Schulungsgebühren verstehen sich pro Teilnehmer. Reise- und Hotelkosten
sind nicht im Preis enthalten.
2. Eine Teilnahme an nur einem Teil der gebuchten Veranstaltung berechtigt nicht zur
Gebührenminderung.
3. Die Preise verstehen sich innerhalb der EU inklusive und außerhalb der EU ohne
Mehrwertsteuer.( Netto )
4. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
§ 5 Teilnehmerzahl
1. Aus didaktischen Gründen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Anmeldungen werden
daher in der Reihenfolge des Eintreffens der schriftlichen Anmeldungen
berücksichtigt.
2. Das IBZ behält sich vor, Kurse wegen besonderer Gründe oder mangels aus-
reichender Beteiligung spätestens 5 Werktage vor Schulungsbeginn abzusagen.
In diesem Falle erhalten Sie sofort eine Benachrichtigung. Außerdem nennen wir
Ihnen dann den nächsten freien Termin der gewünschten Schulung.
3. Die Mindestteilnehmeranzahl bei Seminaren, Schulungen und Trainingseinheiten
liegt bei 5 Teilnehmern.
§ 6 Schulungsunterlagen / Copyright
1. Das IBZ behält sich sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen vor. Das betrifft
insbesondere die Rechte zur Übersetzung, Vervielfältigung und des Nachdrucks der
gesamten Unterlagen oder von Teilen daraus. Kein Teil davon darf ohne schriftliche
Genehmigung des IBZ geändert, reproduziert, zur öffentlichen
Wiedergabe genutzt werden, an Dritte weitergegeben oder insbesondere zur
Gestaltung von Schulungsveranstaltungen verwandt werden.
§ 7 Datenschutz
1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten vom IBZ
verwendet werden, soweit dies im Zusammenhang mit der Schulung, insbesondere
für den Zweck der Aktualisierung der Produktinformationen, die Gegenstand der
Schulung sind, erforderlich ist.
§ 8 Haftung
1. Das IBZ haftet nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Begrenzung der Schadens-
höhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen
Vertreter oder leitenden Angestellten des IBZ oder durch schwerwiegendes
Organisationsverschulden oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften verursacht
wurden.
2. Darüber hinaus haftet da IBZ unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die
durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das
Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise durch gesetzliche Vertreter
oder Mitarbeiter des IBZ verursacht wurden. Die Haftung ist ferner auf den durch die
Dienstleistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen
die IBZ bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten
Umstände rechnen musste. IBZ haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg,
entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folge-
schäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme solcher Ansprüche aus Verletzung
von Schutzrechten Dritter.
3. Das IBZ haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Dienstleistungen nicht
an einem vereinbarten Termin durchgeführt werden können oder sich der Beginn
der Dienstleistungen verzögert, wenn die Gründe hierfür außerhalb des Einfluss-
bereiches des IBZ liegen.
4. Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten
der Mitarbeiter und Beauftragten des IBZ. Die Haftung für die von solchen Mit-
arbeitern und Beauftragten verursachten Schäden ist jedoch auch bei Vorsatz und
Fahrlässigkeit auf den durch die Dienstleistungen verursachten typischen Schaden
begrenzt, mit dessen Entstehen das IBZ bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu
diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Das IBZ haftet nicht für
Schäden, die durch fahrlässige oder leichtfahrlässige Verletzungen einer nicht-
wesentlichen Vertragspflicht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten des IBZ
verursacht worden sind.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen oder Streitigkeiten aus dem
Vertrag ist Backnang. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10 Teilnichtigkeit
1. Sollten einzelne Bestimmungen des Dienstleistungsvertrages ganz oder teilweise
nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll
hierdurch die Gültigkeit des Dienstleistungsvertrages im Übrigen nicht berührt
werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien,anstelle der unwirksamen
Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich,
dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter
Berücksichtigung der in dem Dienstleistungsvertrag zum Ausdruck gekommenen
Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Dienst-
leistungsvertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.
§ 11 Schriftformklausel
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Ergänzungen und / oder Änderungen
auch dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.
